AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach geltendem Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen
und Verbraucherinformationen

 § 1 Grundlegende Bestimmungen

(1)   Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Berndt Schweizer, Bergwerkstr. 10, 82380 Peißenberg, Deutschland – nachfolgend Anbieter genannt – und dem Kunden, welche über den Onlineshop des Anbieters geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.

(2)   Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

(3)   Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter gespeichert. Die Speicherung ist jedoch nur befristet, der Kunde hat deshalb selbst für einen Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung zu sorgen.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentliche Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1)   Die Warenangebote des Anbieters im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (Kaufangebot des Kunden).
Der Kunde kann sein Kaufangebot telefonisch, schriftlich, per Fax, per Email oder über das Online- Bestellsystem abgeben.
Beim Kauf über das Online-Shopsystem ist zu beachten:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren sind im „Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde den „Warenkorb” aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse” und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten angezeigt. Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück” des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot beim Anbieter ab. Der Kunde erhält zunächst eine automatische Email über den Eingang seiner Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.

(2)   Die Nutzung zugelassener Sofortzahlungsarten durch den Kunden führt trotz Kaufpreis- bzw. Entgeltzahlung noch nicht zum Abschluss eines Vertrages.Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt in jedem Fall durch Bestätigung in Textform (z.B. Email), in welcher dem Kunden die Bearbeitung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird oder durch Zusendung der Ware.
Sollte der Kunde binnen 5 Tagen keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(3) Auf Anfrage erstellt der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot, das dem Kunden in Textform  zugesandt wird und an das sich der Anbieter 7 Tage gebunden hält. Der Kunde nimmt das Angebot mit Bestätigung in Textform an.

§ 4 Preise, Versandkosten

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie sind über die Seite „Zahlung und Versand“ aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

§ 5 Zahlungs- und Versandbedingungen

(1)   Die Bedingungen für Zahlung und Versand finden sich unter der gleichnamigen Schaltfläche in der Navigation.

(2)    Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem vom Anbieter nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

(3)   Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
Soweit der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware durch das beauftragte Transportunternehmen an den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt.
Ist der Kunde kein Verbraucher, erfolgt die Lieferung und Versendung auf seine Gefahr.

§ 6 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes

Für den Fall der Ausübung des für Verbraucher geltenden gesetzlichen Widerrufsrechtes bei Fernabsatzverträgen wird vereinbart, dass der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung.

§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1)   Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt ist.

(2)   Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

§ 8 Gewährleistung

(1)   Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(2)   Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

(3)   Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs.1:

a)   Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)   Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

c)   Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

d)   Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1)   Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.

(2)   Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:

a)   Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b)   Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Anbieter ab. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Anbieter allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c)   Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d)   Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Anbieters die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

§ 10 Haftung

(1)   Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit er einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit ansonsten zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

(2)   Sofern wesentliche Pflichten aus dem Vertrag betroffen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3)   Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4)   Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

§ 11 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1)   Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)   Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

§ 12 Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Der Kunde ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Er kann Altbatterien, die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, unentgeltlich am Versandlager (Versandadresse) des Anbieters zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

 www.händlerbund.de    Hinweisblatt zur Gewährleistung

§ 439 BGB

Eintritt des Gewährleistungsfalls
– mangelhafte Ware. bei defekter oder falsch gelieferter Ware (Sachmangel);
  oder Ware mit Rechtsmangel behaftet.
  1. Wahlrecht des Käufers im Rahmen der Nacherfüllung zwischen

Beseitigung des Mangels, z.B. Reparatur (Nachbesserung)

oder

Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Das Wahlrecht kann gegenüber Verbrauchern nicht durch AGB beseitigt oder eingeschränkt
werden.

Wichtig:

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Män-
gelrügen zur Verfügung zu stellen (BGH Urteil 10.03.2010 VIII ZR 310/08)!

Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Nacherfüllung:

Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung;
Schadensersatz statt der Leistung oder
Aufwendungsersatz

Wichtig:

Wenn dagegen nach dem Scheitern eines Nacherfüllungsanspruchs, etwa der Nachbesserung,
eine Nachlieferung möglich bleibt, so beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art.

2. Rechte/ Pflichten Verkäufer

Verweigerung der Art der Nacherfüllung nur möglich, soweit diese unverhältnismäßi-
gen Kosten verursacht;
Schätzung der voraussichtlichen Kosten maßgeblich, muss ins Verhältnis zum objekti-
ven Wert der Sache in mangelfreiem Zustand (nicht zum Kaufpreis) gesetzt werden;
   Beispiel 1: Schraube mit Gewindefehler, Ersatzlieferung = geringer Aufwand, dagegen Nachbesserung
   unverhältnismäßig

Beispiel 2 : beschädigter Taster an Waschmaschine, Austausch = geringer Aufwand, dagegen Ersatzlieferung einer
ganzen Maschine unverhältnismäßig.    Übernahme der Nacherfüllungskosten (z.B. Arbeits-, Material-, Wegekosten);

Nach Verbrauchsgüterkaufrichtlinie Art. 3 IV ist der Verkäufer nur zur unentgeltlichen Herstellung des vertraglich
geschuldeten Zustandes verpflichtet, dennoch ist die Nacherfüllung am jeweiligen Belegenheitsort der Kaufsache
zu erbringen und der Verkäufer muss die Kosten des Transports etc. tragen, wenn kein Nacherfüllungsort vertrag-
lich festgelegt wurde, d.h. Abholung, Reparatur sowie Zurückbringen auf eigene Kosten und Gefahr (OLG Mün-
chen 12.10.2005, 15 U 2190/05).

Zu den Aufwendungen gehören typischerweise Kosten für Rechtsanwälte sowie Gut-
achten von Sachverständigen, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Man-
gels erforderlich sind.

Wichtig:

Der Anspruch des Verkäufers auf Herausgabe der mangelhaft gelieferten Sache entsteht erst,
wenn nacherfüllt wurde, d.h. eine mangelfreie Sache geliefert wurde.

Befindet sich die Sache zum Zweck der Nachbesserung beim Verkäufer oder bei einem hier-
mit beauftragten Dritten, so ist der Verkäufer verpflichtet, die nachgebesserte Sache erneut zu
liefern; wird ihm dies wegen Untergangs der Sache unmöglich, so ist die Nachbesserung ge-
scheitert, auch wenn er die Störung nicht zu vertreten hat.

3. Rechtsmangel

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der Verkäufer der Pflicht, den Kaufgegenstand frei von
Rechten Dritter zu verschaffen, im Zeitpunkt der Übereignung nicht nachkommt, z.B. Patente,
Urheber-, Marken-, Miet-, Pacht-, Pfand- oder Vorkaufsrechte.

4. Plagiate

Wurde ein Plagiat als „echte“ Ware verkauft, hat der Verkäufer im Rahmen der Ersatzliefe-
rung (in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit) das Original zu liefern.

Hierbei kann er seinen Lieferanten wegen Aufwendungsersatz in Regress nehmen.

 Ersatzfähige Aufwendungen:
 Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten;
 sämtliche weiteren durch die ordnungsgemäße Abwicklung des Gewährleistungsfalls entste-
 henden Kosten wie Porto-, Telefon- und Ersatzbeschaffungskosten;
 Gemeinkosten wie Personal-, Lager- oder Maschinenkosten sind ersatzfähig, wenn sie sich
 dem konkreten Nacherfüllungsvorgang zuordnen lassen, d.h.

 ohne den Gewährleistungsfall nicht angefallen wären.

Gewinnausfall 

 Entgangener Gewinn kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs zu erstatten sein. Dabei
 trifft den Geschädigten gegenüber seinen Lieferanten eine Schadensminderungspflicht, d.h. der
 entgangene Gewinn (Schaden) muss bspw. durch anderweitigen Deckungskauf bzw. rechtzei-
 tige Aufforderung zur Nachlieferung so gering wie möglich gehalten werden.

 5. Unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen (BGH, 23.01.2008, VIII ZR 246/06)

Unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen stellen zum Schadensersatz verpflichten-
de schuldhafte Vertragsverletzungen dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig ver-
kennt, dass kein Mangel vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete
Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt;
Prüfungspflicht des Käufer lediglich im Rahmen seiner Möglichkeiten;

Bei Ungewissheit darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne Schadensersatz be-
fürchten zu müssen, auch wenn sich sein Verlangen im Ergebnis als unberechtigt her-
ausstellt, Kosten der Mängelprüfung gehen zu Lasten des Verkäufers (AG Marienberg
04.08.2006, 2 C 61/06 Urteil).

(erstellt von Rechtsanwalt Andreas Arlt unter Mitarbeit des Praktikanten Christoph Dörbeck – Stand 14.05.10)

Erfüllungsort

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt Weilheim . Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.

http://ec.europa.eu/consumers/odr

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